neuen GdB bekommen

Jetzt geht der Zirkus mit dem Versorgungsamt in die nächste Runde. Ich hatte im Februar eine Aufstockung meines Schwerbehindertenausweises auf das Merkzeichen “H” und die Erhöhung meines GdB beantragt. Jetzt kam mein neuer Ausweis mit der Post an, darin ein neuer GdB mit 100. Das beantragte Merkzeichen habe ich nicht bekommen. Der GdB gibt die Prozent der Beeinträchtigung an, also den Grad der Behinderung. Da habe ich jetzt 100 % bekommen. Eigentlich nicht ungewöhnlich, wenn man im Rollstuhl sitzt und nicht laufen kann. Nicht so, dass ich die Zahl 100 in meinem Ausweis sehen muss, aber damit ist ein Steuerfreibetrag verbunden. Um den geht es mir. Der Schritt von 90 auf 100 lohnt sich nicht wirklich, anders ist das beim Merkzeichen H.

Das Merkzeichen H beinhaltet einen Steuerfreibetrag von 3.700 Euro jährlich, und den will ich haben. Ich habe schon fast damit gerechnet, bei Merkzeichen mit einem echten Nachteilsausgleich tut sich das Versorgungsamt schwer. Ich kenne das Spiel mit dem Amt, habe gleich mal einen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt. Ich habe auch das Merkzeichen aG mit drei Widersprüchen durchgekriegt. Glücklicherweise bin ich nicht ganz uninforniert, was das Thema Schwerbehindertenausweis angeht.

Es gibt eine VersMedV (Versorgungsmedizin-Verordnung), laut dieser erfülle ich die Voraussetzungen für das Merkzeichen H nämlich. Personen mit einer Querschnittlähmung bekommen das Merkzeichen, oder auch wenn man innerhalb seiner Wohnung auf den Rollstuhl angewiesen ist. Das Klinikum Stuttgart hat mir eine chronisch inkomplette Querschnittlähmung mit dauerhafter Abhängigkeit vom Rollstuhl bescheinigt. Dann schauen wir mal, ob ich das Merkzeichen auch wieder selbst durchkriege… notfalls habe ich eine Rechtsschutzversicherung.

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