Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

An dieser Stelle möchte ich etwas über das Thema „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ nach § 40 SGB XI schreiben. Ein zunächst erstmal langweiliges Thema, aber da steckt mehr dahinter, als man vielleicht erwarten würde.

Aber was sind diese „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ überhaupt ?

Es geht um das Thema „Umbau“ der Wohnung oder Haus, bzw. Zuschüsse für behinderungsgerechte Ausstattung des Bades, Türverbreiterungen, Treppenlift etc.

Hat man einen Pflegegrad, so stehen einem pro Umbaumaßnahme bis zu 4.000 Euro an finanziellen Zuschüssen aus der Pflegeversicherung zu. Sei es der Einbau eines Treppenliftes oder der Umbau des Bades, pro Umbaumaßnahme kann man bei der Pflegeversicherung einen Kostenzuschuss von 4.000 Euro beantragen. Nicht insgesamt, sondern pro Umbaumaßnahme ! So sind Lift und Bad zwei separate Umbauten. Im Internet findet man unter www.pflegestaerkungsgesetz.de einen detaillierten Überblick über die möglichen finanziellen Zuschüsse. Der Weg zu den finanziellen Zuschüssen der Pflegeversicherung war erstaunlicherweise einfach und unkompliziert. Jedenfalls war er das bei mir und ich kann deshalb nur über meine eigenen Erfahrungen berichten.

Nach einem unschönen „Hitze Erlebnis“ im Sommer 2016 habe ich mich entschlossen, einen Treppenlift in mein Treppenhaus einzubauen, um die darin befindlichen 3 Stufen zu überwinden. Klar, 3 Stufen hören sich lächerlich an, aber wenn man nicht laufen kann, dann sind selbst 2 Stufen noch zu viel. Zu oft bin ich im Rollstuhl vor der Türe gesessen und nicht mehr in das Haus gekommen. Deshalb habe ich bei der Pflegeversicherung einen Kostenzuschuss für den Einbau eines Treppenliftes beantragt. Der Antrag ging telefonisch, unkompliziert und schnell. Ich habe der Pflegeversicherung meine Lage beschrieben, dass es mir immer schwerer fällt Treppen zu steigen, und ich deshalb schon öfters nicht mehr in meine Wohnung gekommen bin. Die Pflegeversicherung wollte einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot einer Fachfirma und eine Notwendigkeitsbescheinigung eines Pflegedienstes. Beides war überhaupt kein Problem und war innerhalb von 5 Tagen erledigt. Die Unterlagen habe ich unkompliziert per E-Mail an die Pflegeversicherung gesendet und bereits nach wenigen Tagen die schriftliche Zusage erhalten.

Eines aber denke ich, sollte man fairerweise sagen. Ich weiß nicht wie es sich verhält, wenn man im Telefonbuch eine Firma ausfindig macht, selbst noch gar nicht weiß was man überhaupt will und sich dann beraten lassen möchte. Ich kann mir vorstellen, dass die „Abzocke“ in diesem Marktsegment sehr hoch ist und manche Firmen mit der Unwissenheit der Interessenten rechnen. Es ist ja oft ein Notfall für die Betroffenen und die Zeit drängt.

Ich habe mich daher im Vorfeld selbst schlau gemacht, was für ein Lift für meine Bedürfnisse in Frage kommt. Da ich nicht viel Platz in meinem Treppenhaus habe, musste es ein flacher Lift sein, der zusammengeklappt wenig Platz in Anspruch nimmt. Im Internet habe ich mehrere Firmen gefunden, die Treppenlifte einbauen und verkaufen – keine Hersteller. An eine dieser Firmen habe ich mich gewendet und gleich durchblicken lassen, dass ich keine Beratung haben möchte sondern weiß, was ich haben will. Die Ausgangsposition für Verhandlungen ist dann gleich eine Andere. Wenn man sich mit dem Thema „Treppenlift“ erstmal auseinandergesetzt hat findet man heraus, dass es sehr viele Möglichkeiten und Varianten gibt. Mein Lift ist zusammengeklappt gerade mal 28 cm tief und nimmt so gut wie keinen Platz im Treppenhaus weg.

 

 

 

 

Um 3 Stufen in meinem Treppenhaus zu überwinden, ist eine gerade Fahrschiene unter 2 Meter Länge ausreichend. Die billigste Variante eines Treppenliftes. Damit lagen die Kosten des Liftes noch unter dem Zuschuss der Pflegeversicherung. Der Lift hat mich somit nichts gekostet.

Ein Einbau ist übrigens völlig undramatisch. Die Fahrschiene wird direkt auf die Treppe geschraubt, es muss also nichts an Wänden befestigt werden. Lediglich ein Stromanschluss ist notwendig, dieser kann aber sogar von der Klingel oder vom Treppenhauslicht geholt werden. Der Lift fährt mit einem Akku, am oberen Endpunkt angekommen, lädt sich der Lift selbständig auf. Mit einer Fernbedienung kann man den Lift „holen“, falls er am falschen Ende stehen sollte. Einbauzeit für alles: 2 Stunden.

Der Knackpunkt ist die Fahrschiene, sie ist für die Kosten verantwortlich. Ist die Schiene gerade und auf dem Boden verlegt, ist der Lift günstig. Sobald eine Kurve ins Spiel kommt, explodieren die Kosten. Es ist dann ein völlig anderes System.


21.12.2019

Seit heute habe ich eine neue Dusche, barrierefrei mit Haltemöglichkeit. Das hätte ich schon damals beim Umzug in die Erdgeschosswohnung machen lassen sollen, aber wer hätte das geahnt. Jetzt muss ich nicht mehr in die Duschwanne steigen, nun ist alles ebenerdig. Und ich habe mehr Platz im Bad. Ab morgen darf ich duschen, der Badgriff darf heute noch nicht belastet werden und das Silikon braucht auch seine 24 Stunden.

 

 

 

Genau wie der Treppenlift, ist auch die barrierefreie Dusche ein Umbau im Rahmen der Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen. Der Antrag ging problemlos und auch sehr schnell, genauso wie vor ein paar Jahren beim Treppenlift. Nach einem Anruf bei der Pflegeversicherung, war der Antrag nur 3 Tage später bei mit. Den dann zusammen mit einem Kostenvoranschlag an die Kasse zurückgeschickt und nach einer Woche war die schriftliche Zusage für die Kostenübernahme da. Ich glaube inzwischen, dass manche Umbau Maßnahmen sehr schnell gehen und generell genehmigt werden, ohne weitere Nachfragen. Ob es so ist, weiß ich nicht, aber ich kann es mir sehr gut vorstellen.

Für einen m Antrag auf eine Wohnumfeld Verbesserung benötigt man eine Notwendigkeitsbescheinigung eines Pflegedienstes. Das kann man sich einfach machen und zwei Dinge auf einmal erledigen. Bei einem Pflegegrad muss ja jedes halbe Jahr ein Pflegedienst zu einem sogenannten Beratungseinsatz kommen. In das Protokoll des Gespräches kann der Pflegedienst gleich schreiben, dass man z. B. eine barrierefreie Dusche braucht. Das ist dann auch gleich die Bescheinigung.

Der Beratungseinsatz muss einmal im Halbjahr erfolgen, nicht alle 6 Monate. Der Pflegedienst kann somit auch Ende Juli und eine Woche später im August kommen. Dann ist das komplette Jahr abgedeckt. Man muss also nicht immer ein halbes Jahr warten.