Seit heute habe ich eine neue Dusche, barrierefrei mit Haltemöglichkeit. Das hätte ich schon damals beim Umzug in die Erdgeschosswohnung machen lassen sollen, aber wer hätte das geahnt. Jetzt muss ich nicht mehr in die Duschwanne steigen, nun ist alles ebenerdig. Und ich habe mehr Platz im Bad. Ab morgen darf ich duschen, der Badgriff darf heute noch nicht belastet werden und das Silikon braucht auch seine 24 Stunden.
Genau wie der Treppenlift, ist auch die barrierefreie Dusche ein Umbau im Rahmen der Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen. Der Antrag ging problemlos und auch sehr schnell, genauso wie vor ein paar Jahren beim Treppenlift. Nach einem Anruf bei der Pflegeversicherung, war der Antrag nur 3 Tage später bei mit. Den dann zusammen mit einem Kostenvoranschlag an die Kasse zurückgeschickt und nach einer Woche war die schriftliche Zusage für die Kostenübernahme da. Ich glaube inzwischen, dass manche Umbau Maßnahmen sehr schnell gehen und generell genehmigt werden, ohne weitere Nachfragen. Ob es so ist, weiß ich nicht, aber ich kann es mir sehr gut vorstellen.
Für einem Antrag auf eine Wohnumfeld Verbesserung benötigt man eine Notwendigkeitsbescheinigung eines Pflegedienstes. Das kann man sich einfach machen und zwei Dinge auf einmal erledigen. Bei einem Pflegegrad muss ja jedes halbe Jahr ein Pflegedienst zu einem sogenannten Beratungseinsatz kommen. In das Protokoll des Gespräches kann der Pflegedienst gleich schreiben, dass man z. B. eine barrierefreie Dusche braucht. Das ist dann auch gleich die Bescheinigung.
Der Beratungseinsatz muss einmal im Halbjahr erfolgen, nicht alle 6 Monate. Der Pflegedienst kann somit auch Ende Juli und eine Woche später im August kommen. Dann ist das komplette Jahr abgedeckt. Man muss also nicht immer ein halbes Jahr warten.