Beratungseinsatz § 37 Abs. 3 SGB XI

Heute war der ASB zum halbjährlichen Beratungseinsatz bei mir. Wenn man einen Pflegegrad hat und sich das Pflegegeld monatlich ausbezahlen lässt, muss ein Pflegedienst halbjährlich zu einem Beratungsgespräch kommen. Diesen sogenannten Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bezahlt die Pflegeversicherung, da er gesetzlich vorgeschrieben ist. In meinem Fall kommt der ASB, da ich von ihm auch meine Haushaltshilfe bekomme.

Das Beratungsgespräch dient der Qualitätssicherung, so heißt es, ich vermute aber einen anderen Grund. Welche Qualität soll denn da sichergestellt werden, die des Pflegegeldes ? Ja, das ist von der Qualität gut, es kommt monatlich auf meinem Konto an. Das Gespräch sollte doch ehrlich gesagt “Kontrolle, dass die Kohle nicht verschwendet wird” heißen. Lässt man sich das Pflegegeld ausbezahlen sollte auch sichergestellt sein, dass es einem in den eigenen 4 Wänden auch gut geht. Es könnte ja sein, dass andere Leute wie z.B. Verwandtschaft das Geld einstecken und es nicht für einen selbst verwendet wird. Irgendwo daher auch verständlich, nur der Name Qualitätssicherung ist etwas Heuchelei finde ich.

Aber so ist das heutzutage mit Bezeichnungen. Früher hieß der Hausmeister auch noch Hausmeister und nicht Facility Manager. Qualitätssicherung hört sich ja auch besser an wie Kontrolle wegen Unterschlagung.

Jedenfalls war das Gespräch schnell vorüber, da meine Haushaltshilfe bereits über die Situation bei mir zu Hause berichtet hat. Sie kommt ja auch vom ASB.

Heute Abend ist Ausschuss Sitzung bei der Feuerwehr. Hoffentlich regnet es nicht, wenn ich später aus dem Haus muss. Es donnert schon beängstigend…

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