Parkausweis auch ohne „aG“

Einen Parkausweis bekommt man auch ohne „aG“ im Schwerbehindertenausweis. Es gibt nämlich die Parkerleichterung bzw. Parkausweis in Orange und Blau. Viele haben das gar nicht gewusst, mit denen ich darüber gesprochen habe. Bekannt ist oft nur der blaue Parkausweis für die Rolliparkplätze.

Es gibt eigentlich nur zwei Unterschiede. Der blaue Parkausweis gilt in der EU, der in Orange nur in Deutschland und man darf mit ihm nicht auf Rolliparkplätzen parken. Aber ansonsten hat er die gleichen Berechtigungen wie der blaue Parkausweis. Also Parken im Halteverbot, Anwohnerparkplätzen, in Fußgängerzonen, unentgeltlich an Parkscheinautomaten und vieles mehr. Genau das Gleiche wie der blaue Parkausweis, nur eben nicht auf Rolliparkplätzen.

Den Parkausweis Orange kann man ab einem GdB von 80 und den Merkzeichen „G“ und „B“ erhalten. Wenn man MS hat und mit der Straßenverkehrsbehörde redet, dann kann man den Ausweis aber auch schon mit GdB 70 bekommen. Der Parkausweis besagt nämlich, dass man maximal 2 km laufen kann. Das liegt bei MS oft auf der Hand.

Ach ja, dann sind die Berechtigungen auch noch in manchen Bundesländern verschieden. In Berlin und Brandenburg darf man nämlich auch mit dem Parkausweis Orange die Rolliparkplätze nutzen. Übrigens bin ich auch schon mit dem Ausweis Orange auf Rolliplätzen gestanden und habe Strafzettel bekommen. Keinen Einzigen davon habe ich bezahlen müssen, wenn man der Bußgeldstelle erklärt, dass man MS hat und keinen anderen Parkplatz gefunden hat.