In diesem Beitrag möchte ich etwas über die Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI sagen. Das hört sich erst einmal trocken an, aber in der letzten Zeit konnte ich einige interessante Erfahrungen in diesem Gebiet sammeln.
Aber was sind diese Betreuungsleistungen überhaupt ?
Wenn man einen Pflegegrad hat, dann stehen einem monatlich zusätzlich 125 Euro an sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Das sind zweckgebundene Gelder, die für Leistungen verwendet werden dürfen, die nicht zu der grundsätzlichen Pflege gehören. Also z.B. Tagesbegleitung, Verhinderungspflege und auch hauswirtschaftliche Leistungen. Also Arbeiten, die Angehörige und Helfer entlasten sollen. Damit wären wir beim Thema Hauswirtschaft. Arbeiten wie Waschen, Putzen, Bügeln, Einkaufen gehen etc. können darüber abgerechnet werden. Vorausgesetzt, ein zugelassener Pflegedienst rechnet diese Arbeiten direkt mit der Pflegeversicherung ab.
Nun ja, da sich meine Putzfrau vor 2 Wochen selbst entlassen hat, werde ich nun für diese Arbeiten die Betreuungsleistung in Anspruch nehmen. Warum selbst bezahlen, wenn es die Pflegeversicherung auch bezahlt ? Wohnung selbst putzen ist etwas schwierig, wenn man nicht alleine stehen kann. Für 125 Euro pro Monat kann man sich wohl putzen lassen, dachte ich jedenfalls. Habe also bei dem Pflegedienst meines Vertrauens angefragt, wie hoch die Kosten für eine Haushaltshilfe sind. Putzen, Waschen, Bügeln kostet alles gleich. Die viertel Stunde 12 Euro, also ein Stundenlohn von 48 Euro. So gesehen sind das fast 100 DM für eine Stunde putzen. Da habe ich ein moralisches Problem mit diesem Stundenlohn, auch wenn ich ihn nicht selbst bezahlen müsste. Zum Teppichboden saugen braucht man glaube ich kein Abitur oder eine extra Ausbildung. Es gibt vermutlich keine Putzfirma in Deutschland, die einen vergleichbaren Stundenlohn hat. Aber vielleicht haben die Ärzte für hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingestellt. Ich will hier aber nicht lästern, wenn die Kasse dieses Geld bezahlt, dann wird auch von Pflegediensten so abgerechnet. Mich würde nur interessieren was die berechnen würden, wenn die Pflegekassen 500 Euro pro Stunde bezahlen würden 😉 Ob es da eine moralische Hemmschwelle gibt ?
Nach reiflicher Überlegung habe ich mich entschieden, dem Pflegedienst keine 48 Euro Stundenlohn für Wohnung saugen zukommen zu lassen. Auch wenn ich das Geld nicht selbst bezahlen müsste kann ich es nicht vertreten, die Krankenkasse mit diesen Kosten zu belasten. Habe dann einfach mal beim ASB angerufen, die machen vom Schneeräumen bis zum Wäschebügeln alles. Kostenpunkt 6,23 Euro die viertel Stunde, keine 12 Euro. Ein Stundenlohn von ca. 29 Euro inkl. Anfahrt halte ich gerade noch für vertretbar. Obwohl man auf dem Arbeitsmarkt wohl lange nach einer Putzfrau mit diesem Stundenlohn suchen muss.
Kommende Woche startet die ganze Sache nun. Mal schauen wie zuverlässig die hauswirtschaftliche Hilfe des ASB ist. Ich warte nur noch auf einen Rückruf, der den Termin bestätigt.
Lieber Andreas,
da hast du wohl über’s Ziel hinausgeschossen…. und leider gerade in’s Herz der Haushaltshilfen, die tatsächlich nur im Rahmen eines zugelassenen Pflegedienstes tätig werden dürfen.
1. erst mal rechnen….. selbst bei 12 € die Viertelstunde kostet eine Stunde nicht 100,00 €.
2. ;)… wäre schön, wenn kassenabhängige (wie du schon richtig sagst…. nur zugelassene
Pflegedienste) einfach mal so abrechnen dürften
3. die Stundenpauschale für eine Haushaltshilfe ist bei der Abrechnung gegenüber der Pflegekasse
begrenzt (öffentlich einsehbar) und erlaubt bei seriösen Arbeitgebern gerade mal einen Aufschlag
von 10% über dem Mindestlohn, um die administrativen Kosten wie Einsatzplanung,
Personalbetreuung- und Abrechnung, Ausfallersatz- und Unterhalt (wegen Krankenschein,
Kinderbetreuung oder Beibehalt der Ausfallkräfte) erlaubt. Weil hierzu mindestens eine Bürokraft
(in Teilzeit und ständiger Rufbereitschaft) gebraucht wird, erklärt sich vielleicht der Anspruch
deines Anbieters…. aber bestimmt nicht deine Beschwerde.
Caritas, Johanniter etc. sind öffentlich(e), geförderte und/oder mitgliedsbeitragende Vereine….
Pflegedienste sind selbständig Tätige, die erkannt haben, dass die Versorgung des Bedarfs unserer in
der Gesellschaft lebenden Menschen altersbedingt, aber auch durch Krankheit, Verlassensein oder
auch nur durch Schicksal einen Beistand benötigen, die diese durch eigene Kraft nicht mehr
benennen, geschweige denn einfordern könnten…..
…. 23,00 € die Stunde. Ab PG 1.
Das die Abrechnung NUR, aber doch einzeln, im Rahmen einer pflegerisch zulässigen Tätigkeit erfolgen darf, wäre in Frage zu stellen…. da zuletzt der zuständige Pflegedienst über diese „Belastung“ nicht wirklich erfreut ist.
mfg
karin